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Zaragoza, Aragonien, Spanien

Bonificación del IBI por instalación de energía solar — Zaragoza

OffenGrundsteuervorteilWohnhäuser und UnternehmenAktualisiert am 28. September 2026

50 % Ermäßigung der Immobiliensteuer (IBI) für 5 Jahre bei Immobilien mit Solar-Eigenverbrauch; die Ermäßigung je Jahr ist auf 20 % der Baukosten der Anlage begrenzt.

Wie viel
50 % Nachlass auf die Grundsteuer für 5 Jahre
Aktueller Stand
OffenEnde: Kein Enddatum veröffentlicht

Wer berechtigt ist

Immobilien mit Solaranlage zum Eigenverbrauch; baurechtliche Genehmigung, ICIO und Gebühren bezahlt.

So beantragen Sie es

Beantragen Sie es über die amtliche Seite. Prüfen Sie zuerst diese Punkte:

  • Baurechtliche Genehmigung (Lizenz oder vom Bauamt zur Kenntnis genommene Erklärung), ICIO und Gebühren bezahlt
  • Elektroinstallationszertifikat (C-0004) und Rechnungen
  • Die Anlage muss freiwillig sein (nicht durch Bauvorschriften für Neubauten oder umfassende Sanierungen vorgeschrieben)
Amtliche Seite: Ayuntamiento de Zaragoza — Ordenanza fiscal nº 2 IBI (texto consolidado), art. 18

Termine

Beginn
Läuft bereits
Ende
Kein Enddatum veröffentlicht
Zuletzt geprüft
Am 28. September 2026 recherchiert, Prüfung durch eine Person ausstehend

Regionsseiten listen jedes Programm des Ortes mit typischem Preis und Amortisation.

Fragen

Ist Bonificación del IBI por instalación de energía solar — Zaragoza derzeit offen?

Ja. Bonificación del IBI por instalación de energía solar — Zaragoza ist laut den veröffentlichten Daten heute offen.

Wer kann Bonificación del IBI por instalación de energía solar — Zaragoza erhalten?

Immobilien mit Solaranlage zum Eigenverbrauch; baurechtliche Genehmigung, ICIO und Gebühren bezahlt.

Wie viel bringt Bonificación del IBI por instalación de energía solar — Zaragoza?

50 % Nachlass auf die Grundsteuer für 5 Jahre.

Wie beantrage ich Bonificación del IBI por instalación de energía solar — Zaragoza?

Über die amtliche Seite (Ayuntamiento de Zaragoza — Ordenanza fiscal nº 2 IBI (texto consolidado), art. 18). Prüfen Sie zuerst: Baurechtliche Genehmigung (Lizenz oder vom Bauamt zur Kenntnis genommene Erklärung), ICIO und Gebühren bezahlt; Elektroinstallationszertifikat (C-0004) und Rechnungen; Die Anlage muss freiwillig sein (nicht durch Bauvorschriften für Neubauten oder umfassende Sanierungen vorgeschrieben).

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