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Deutschland

Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)

OffenSonstige VergünstigungWohnhäuserAktualisiert am 30. September 2026

Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern für eine Photovoltaikanlage auf oder an einem Wohngebäude keine Umsatzsteuer an. Gegenüber einem Preis mit dem Regelsteuersatz von 19 % zahlen Sie 16 % weniger. Ihr Installateur wendet den Nullsteuersatz direkt auf der Rechnung an – ein Antrag ist nicht nötig.

Wie viel
15,9 % der Kosten
Aktueller Stand
OffenEnde: Kein Enddatum veröffentlicht

Wer berechtigt ist

Photovoltaikanlagen jeder Größe auf oder an Wohngebäuden sowie auf öffentlichen Gebäuden. Eine im Marktstammdatenregister eingetragene Anlage bis 30 kWp erfüllt die Voraussetzung stets. Sie erwerben die Anlage als deren Betreiber.

So beantragen Sie es

Beantragen Sie es über die amtliche Seite. Prüfen Sie zuerst diese Punkte:

  • Nur Wohnhäuser
  • Ihr Angebot enthält 19 % Mehrwertsteuer; weist es bereits 0 % aus, lässt sich nichts weiter sparen
  • Die Anlage befindet sich auf oder an einem Wohngebäude (jede Anlage bis 30 kWp erfüllt dies ebenfalls)
  • Sie erwerben die Anlage als Betreiber; Miete oder Leasing einer Anlage unterliegen 19 % Umsatzsteuer
Amtliche Seite: Bundesministerium der Finanzen — FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ (§ 12 Abs. 3 UStG)

Termine

Beginn
1. Januar 2023
Ende
Kein Enddatum veröffentlicht
Zuletzt geprüft
Am 30. September 2026 recherchiert, Prüfung durch eine Person ausstehend

Regionsseiten listen jedes Programm des Ortes mit typischem Preis und Amortisation.

Fragen

Ist Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) derzeit offen?

Ja. Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) ist laut den veröffentlichten Daten heute offen.

Wer kann Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) erhalten?

Photovoltaikanlagen jeder Größe auf oder an Wohngebäuden sowie auf öffentlichen Gebäuden. Eine im Marktstammdatenregister eingetragene Anlage bis 30 kWp erfüllt die Voraussetzung stets. Sie erwerben die Anlage als deren Betreiber.

Wie viel bringt Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)?

15,9 % der Kosten.

Wie beantrage ich Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)?

Über die amtliche Seite (Bundesministerium der Finanzen — FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ (§ 12 Abs. 3 UStG)). Prüfen Sie zuerst: Ihr Angebot enthält 19 % Mehrwertsteuer; weist es bereits 0 % aus, lässt sich nichts weiter sparen; Die Anlage befindet sich auf oder an einem Wohngebäude (jede Anlage bis 30 kWp erfüllt dies ebenfalls); Sie erwerben die Anlage als Betreiber; Miete oder Leasing einer Anlage unterliegen 19 % Umsatzsteuer.