Deutschland
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf Lieferung und Installation von Solarmodulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern für eine Photovoltaikanlage auf oder an einem Wohngebäude keine Umsatzsteuer an. Gegenüber einem Preis mit dem Regelsteuersatz von 19 % zahlen Sie 16 % weniger. Ihr Installateur wendet den Nullsteuersatz direkt auf der Rechnung an – ein Antrag ist nicht nötig.
- Wie viel
- 15,9 % der Kosten
- Aktueller Stand
- OffenEnde: Kein Enddatum veröffentlicht
Wer berechtigt ist
Photovoltaikanlagen jeder Größe auf oder an Wohngebäuden sowie auf öffentlichen Gebäuden. Eine im Marktstammdatenregister eingetragene Anlage bis 30 kWp erfüllt die Voraussetzung stets. Sie erwerben die Anlage als deren Betreiber.
So beantragen Sie es
Beantragen Sie es über die amtliche Seite. Prüfen Sie zuerst diese Punkte:
- Nur Wohnhäuser
- Ihr Angebot enthält 19 % Mehrwertsteuer; weist es bereits 0 % aus, lässt sich nichts weiter sparen
- Die Anlage befindet sich auf oder an einem Wohngebäude (jede Anlage bis 30 kWp erfüllt dies ebenfalls)
- Sie erwerben die Anlage als Betreiber; Miete oder Leasing einer Anlage unterliegen 19 % Umsatzsteuer
Termine
- Beginn
- 1. Januar 2023
- Ende
- Kein Enddatum veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
- Am 30. September 2026 recherchiert, Prüfung durch eine Person ausstehend
Wo es gilt
Regionsseiten listen jedes Programm des Ortes mit typischem Preis und Amortisation.
Fragen
Ist Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) derzeit offen?
Ja. Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) ist laut den veröffentlichten Daten heute offen.
Wer kann Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) erhalten?
Photovoltaikanlagen jeder Größe auf oder an Wohngebäuden sowie auf öffentlichen Gebäuden. Eine im Marktstammdatenregister eingetragene Anlage bis 30 kWp erfüllt die Voraussetzung stets. Sie erwerben die Anlage als deren Betreiber.
Wie viel bringt Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)?
15,9 % der Kosten.
Wie beantrage ich Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)?
Über die amtliche Seite (Bundesministerium der Finanzen — FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ (§ 12 Abs. 3 UStG)). Prüfen Sie zuerst: Ihr Angebot enthält 19 % Mehrwertsteuer; weist es bereits 0 % aus, lässt sich nichts weiter sparen; Die Anlage befindet sich auf oder an einem Wohngebäude (jede Anlage bis 30 kWp erfüllt dies ebenfalls); Sie erwerben die Anlage als Betreiber; Miete oder Leasing einer Anlage unterliegen 19 % Umsatzsteuer.