Kärnten (Landesprogramm), Österreich
Photovoltaik-Förderung des Landes Kärnten (PV mit Stromspeicher)
Kärnten zahlt pauschal 3.000 € für eine neue private Photovoltaikanlage ab 5 kWp, die 2026 mit einem Stromspeicher ab 5 kWh nutzbarer Kapazität errichtet wird. Sie beantragen die Förderung online, sobald die Anlage fertiggestellt und abgenommen ist. Sie ist mit der EAG-Bundesförderung kombinierbar.
- Wie viel
- 3.000 €
- Aktueller Stand
- OffenEnde: 31. Dezember 2026
Wer berechtigt ist
Private Photovoltaikanlagen in Kärnten ab 5 kWp mit einem Speicher ab 5 kWh, fertiggestellt nach dem 1. Jänner 2026.
So beantragen Sie es
Beantragen Sie es über die amtliche Seite. Prüfen Sie zuerst diese Punkte:
- Nur Wohnhäuser
- Anlagen ab 5 kWp
- Eine Batterie muss Teil der Anlage sein
- Der Speicher hat mindestens 5 kWh nutzbare Kapazität
- Sie beantragen die Förderung online im Portal des Landes Kärnten nach Fertigstellung und Abnahme, in einem offenen Antragsfenster (das nächste wird ab Mitte Oktober 2026 erwartet)
- Zusammen mit anderen öffentlichen Förderungen darf die Förderung die Investitionskosten nicht übersteigen
- Die Förderungen werden ausbezahlt, solange das Budget 2026 reicht
Termine
- Beginn
- 1. Januar 2026
- Ende
- 31. Dezember 2026
- Zuletzt geprüft
- Am 30. September 2026 recherchiert, Prüfung durch eine Person ausstehend
Fragen
Ist Photovoltaik-Förderung des Landes Kärnten (PV mit Stromspeicher) derzeit offen?
Ja. Photovoltaik-Förderung des Landes Kärnten (PV mit Stromspeicher) ist laut den veröffentlichten Daten heute offen, bis 31. Dezember 2026.
Wer kann Photovoltaik-Förderung des Landes Kärnten (PV mit Stromspeicher) erhalten?
Private Photovoltaikanlagen in Kärnten ab 5 kWp mit einem Speicher ab 5 kWh, fertiggestellt nach dem 1. Jänner 2026.
Wie viel bringt Photovoltaik-Förderung des Landes Kärnten (PV mit Stromspeicher)?
3.000 €.
Wie beantrage ich Photovoltaik-Förderung des Landes Kärnten (PV mit Stromspeicher)?
Über die amtliche Seite (Amt der Kärntner Landesregierung — Photovoltaik-Förderung (Formulare und Leistungen)). Prüfen Sie zuerst: Der Speicher hat mindestens 5 kWh nutzbare Kapazität; Sie beantragen die Förderung online im Portal des Landes Kärnten nach Fertigstellung und Abnahme, in einem offenen Antragsfenster (das nächste wird ab Mitte Oktober 2026 erwartet); Zusammen mit anderen öffentlichen Förderungen darf die Förderung die Investitionskosten nicht übersteigen.