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Ratgeber

Lohnt sich eine PV-Anlage 2026 noch? Was das geplante Aus der Einspeisevergütung bedeutet

Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue kleine Solaranlagen ab 2027 auslaufen lassen. Was bis Ende 2026 gilt, was geplant ist und warum der Eigenverbrauch über die Wirtschaftlichkeit entscheidet.

Kurze Antwort: Ja, für die meisten Eigenheime lohnt sich eine PV-Anlage auch 2026 und 2027, aber aus einem anderen Grund als früher. Die Einspeisevergütung verliert an Gewicht; entscheidend ist, wie viel Solarstrom Sie selbst verbrauchen. Wer viel einspeisen würde, sichert sich mit einer Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 noch 20 Jahre feste Vergütung. Wer viel selbst verbraucht, muss sich vom Jahreswechsel nicht hetzen lassen.

Stand der Angaben: 9. Oktober 2026. Die EEG-Reform ist noch nicht beschlossen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag abstimmt.

Was gilt für Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen?

Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht das Datum der Bestellung. Für kleine Dachanlagen bis 10 kW nennt die Bundesnetzagentur diese Sätze:

InbetriebnahmeTeileinspeisung (Überschuss)Volleinspeisung
1. August bis 31. Dezember 20267,70 ct/kWh12,22 ct/kWh

Der Satz gilt 20 Jahre lang. Dazu kommen Regeln aus dem sogenannten Solarspitzengesetz, die seit Februar 2025 für neue Anlagen gelten:

  • Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen (§ 51 EEG). Laut Verbraucherzentrale werden diese Zeiten an das Ende des 20-jährigen Vergütungszeitraums angehängt.
  • 60-Prozent-Grenze (§ 9 Abs. 2 EEG): Bis ein intelligentes Messsystem eingebaut ist, dürfen neue Anlagen höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen. Mit einem Speicher lässt sich diese Grenze laut Verbraucherzentrale ohne wesentliche Ertragseinbußen einhalten, weil der Akku die Mittagsspitze aufnimmt.
  • Steuerbarkeit: Neue Anlagen über 7 kWp müssen steuerbar sein.

Unverändert bleibt die Umsatzsteuer von 0 Prozent auf Module, wesentliche Komponenten, Speicher und Installation für Anlagen auf oder bei Wohngebäuden (§ 12 Abs. 3 UStG). Bis 30 kWp gilt die Voraussetzung als erfüllt. Ein Enddatum steht nicht im Gesetz.

Was plant die Bundesregierung für 2027?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum EEG 2027 im Juli 2026 beschlossen. Er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/7867 vor. Am 5. Oktober 2026 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Sachverständige angehört. Nach der Zusammenfassung der Verbraucherzentrale Hamburg (Stand 20. August 2026) sieht der Entwurf für neue kleine Anlagen vor:

  • Statt fester Vergütung eine Übergangszahlung von 5,2 Cent je kWh für höchstens 36 Monate, die halbjährlich sinkt.
  • Eine schrumpfende Größengrenze: Inbetriebnahme 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 unter 7 kW.
  • Ab dem 1. Januar 2030 voraussichtlich keine gesetzliche Einspeisevergütung mehr.
  • Danach: Überschuss weiter einspeisen, aber über Direktvermarktung zu Erlösen, die sich am Börsenpreis orientieren.
  • Die Volleinspeisung mit ihren höheren Sätzen soll wegfallen.
  • Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Vergütung für 20 Jahre.

Die Kritik ist deutlich. In der Anhörung warnte der Bundesverband Solarwirtschaft, dass das Ende der Einspeisevergütung und die Pflicht zur Direktvermarktung die Nachfrage stark senken könnten. Der Bundesverband Erneuerbare Energie forderte, die Vergütung für kleine Dachanlagen zu erhalten. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind also möglich. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Fördersätze des EEG 2023 bis 31. Dezember 2026 gelten und eine Nachfolgeregelung beraten wird.

Warum der Eigenverbrauch wichtiger ist als die Vergütung

Vergleichen Sie, was eine Kilowattstunde Solarstrom wert ist:

Was mit der Kilowattstunde passiertWert je kWhQuelle
Sie verbrauchen sie selbst und kaufen sie nicht aus dem Netz37,0 ct (Durchschnitt neuer Tarife 2026)BDEW
Sie speisen sie ein, Inbetriebnahme 20267,70 ct, 20 Jahre festBundesnetzagentur
Sie speisen sie ein, Inbetriebnahme 2027 (Entwurf)5,2 ct, höchstens 36 Monate, danach BörsenerlösVZ Hamburg
Was Sie der eigene Solarstrom kostet10 bis 15 ctVerbraucherzentrale

Daraus folgen zwei einfache Rechnungen:

  1. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist fast fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. 1.000 kWh Eigenverbrauch sparen 370 Euro im Jahr. 1.000 kWh Einspeisung bringen 2026 77 Euro.
  2. In den ersten drei Jahren ist der Unterschied zwischen 2026 und 2027 klein. Pro 1.000 eingespeiste kWh sind es 77 gegenüber 52 Euro, also 25 Euro im Jahr. Der eigentliche Unterschied kommt danach: Eine Anlage von 2026 erhält die 7,70 Cent 17 weitere Jahre fest. Eine Anlage von 2027 erzielt dann nur noch den Börsenerlös über einen Direktvermarkter, dessen Höhe heute niemand kennt.

Für Sie heißt das: Wenn Ihre Anlage pro Jahr mehrere Tausend Kilowattstunden einspeisen würde, hat die feste Vergütung über 20 Jahre einen spürbaren Wert. Wenn Sie den Großteil selbst verbrauchen, ist der Jahreswechsel weniger wichtig als eine gute Auslegung.

Was kostet eine PV-Anlage 2026?

Die Verbraucherzentrale NRW hat 71 echte Angebote aus der Zeit von Januar 2025 bis August 2026 ausgewertet. Die Durchschnittspreise ohne Speicher:

AnlagengrößePreis je kWp
4 bis 6 kWp2.090 €
über 6 bis 8 kWp1.820 €
über 8 bis 9 kWp1.520 €
über 9 bis 10 kWp1.410 €
über 10 bis 12 kWp1.290 €
über 12 bis 14 kWp1.240 €
über 14 bis 16 kWp1.220 €
über 16 kWp1.010 €

Für Batteriespeicher aus 70 Angeboten: 510 Euro je kWh bei 4 bis 6 kWh, 480 Euro bei über 6 bis 8 kWh, 410 Euro bei über 8 bis 10 kWh, 390 Euro bei über 10 bis 12 kWh und 360 Euro bei über 12 bis 16 kWh.

Die Verbraucherzentrale betont, dass der Index keine Orientierung für aktuelle Angebotspreise ist. Er zeigt aber deutlich: Kleine Anlagen kosten pro kWp viel mehr, weil Fixkosten wie Gerüst und Einspeisetechnik bei jeder Anlage anfallen. Ein gut genutztes Dach ist deshalb pro kWp günstiger als eine Minimalanlage. Holen Sie immer mehrere Angebote ein, denn die Preise für gleich große Anlagen liegen teils weit auseinander.

Lohnt sich ein Batteriespeicher dazu?

Wenn die Einspeisung weniger bringt, wird ein Speicher interessanter. Er verschiebt Mittagsstrom in den Abend. Die wichtigsten Zahlen der Verbraucherzentrale (Stand 2. Juli 2026):

  • Preis: 300 bis 700 Euro je kWh Speicherkapazität inklusive Installation, bei Speichern ab 5 kWh, mit fallender Tendenz.
  • Lebensdauer: 10 bis 15 Jahre. Die Module halten 20 bis 30 Jahre. Rechnen Sie also mit einem Speichertausch.
  • Größe: Als Faustregel 1,5 kWh Kapazität pro 1.000 kWh Jahresverbrauch. Bei 5.000 kWh Verbrauch wären das 7,5 kWh. Ein deutlich größerer Speicher steigert den Eigenverbrauch kaum.
  • Wirkung: Der Autarkiegrad steigt von 25 bis 30 Prozent auf bis zu 70 Prozent. 100 Prozent sind in Deutschland auch mit Speicher nicht erreichbar, weil die Wintermonate zu wenig Sonne liefern.
  • Notstrom: Eine Ersatzstromfunktion kostet oft Aufpreis, und ihre Leistung ist durch den Wechselrichter begrenzt.

Dynamische Stromtarife können einen Speicher zusätzlich nützlich machen, weil er günstigen Netzstrom zwischenspeichern kann. Dafür brauchen Sie ein intelligentes Messsystem. Laut Bundesnetzagentur waren am 30. Juni 2026 erst 5,9 Prozent aller Messlokationen damit ausgestattet.

Für wen lohnt sich Photovoltaik besonders?

  • Haushalte mit Wärmepumpe oder E-Auto. Sie verbrauchen viel Strom, auch zu Zeiten, in denen die Sonne scheint. Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt beides ausdrücklich als Hebel für mehr Eigenverbrauch.
  • Haushalte, die tagsüber zu Hause sind. Homeoffice, Rente, Familie: Je mehr Strom mittags läuft, desto mehr wird direkt genutzt.
  • Häuser mit großem, gut ausgerichtetem Dach. Größere Anlagen sind pro kWp deutlich günstiger.
  • Wer die Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen kann und viel einspeisen würde.

Weniger attraktiv ist eine kleine Anlage, die vor allem einspeist. Schon 2025 schrieb die Verbraucherzentrale, dass reine Einspeiseanlagen in kleiner Größe in der Regel nicht mehr wirtschaftlich sind.

Schaffen Sie die Inbetriebnahme 2026 noch?

Bis zum Jahresende bleiben weniger als drei Monate. Ob das reicht, hängt von Installateur, Netzbetreiber und Material ab. Lassen Sie sich nicht drängen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät ausdrücklich von übereilten Entscheidungen ab. Praktische Schritte:

  1. Verbindlichen Inbetriebnahmetermin im Angebot nennen lassen, nicht nur einen Liefertermin.
  2. Angebote vergleichen: Preis je kWp, Speicherpreis je kWh, Wechselrichter, Garantien, Leistungen beim Zählerschrank.
  3. Steuerbarkeit und Messsystem klären, vor allem über 7 kWp.
  4. Anmeldung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
  5. Finanzierung prüfen: Der KfW-Kredit 270 finanziert PV-Anlagen und Batteriespeicher, wenn Sie einen Teil des Stroms einspeisen. Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt.

Wenn es 2026 nicht mehr klappt, ist das kein Grund, ganz zu verzichten. Planen Sie dann von Anfang an für hohen Eigenverbrauch, mit passendem Speicher und, wenn vorhanden, mit Wärmepumpe und Wallbox.

Hinweis für Österreich und die Schweiz: Dort gelten eigene Regeln für Einspeisetarife, Förderung und Steuern. Die Angaben in diesem Beitrag betreffen Deutschland.

Fazit

Das geplante Ende der Einspeisevergütung ändert die Rechnung, macht Photovoltaik aber nicht unwirtschaftlich. Der größte Hebel war schon 2026 der Eigenverbrauch: 37,0 Cent Ersparnis gegen 7,70 Cent Vergütung. Wer viel einspeisen würde, profitiert von einer Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026. Alle anderen sollten in Ruhe planen: Anlagengröße passend zum Dach, Speicher passend zum Verbrauch, mehrere Angebote im Vergleich.

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Häufige Fragen

Lohnt sich eine PV-Anlage 2026 noch?

In den meisten Fällen ja, wenn Sie einen guten Teil des Solarstroms selbst verbrauchen. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für durchschnittlich 37,0 Cent (BDEW, 2026), während eigener Solarstrom laut Verbraucherzentrale rund 10 bis 15 Cent kostet. Eine Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 sichert zusätzlich 20 Jahre feste Einspeisevergütung.

Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft?

Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 (Drucksache 21/7867) sieht für neue kleine Anlagen eine Übergangszahlung von 5,2 Cent je kWh für höchstens 36 Monate und danach die Direktvermarktung vor. Der Bundestag hat am 5. Oktober 2026 Sachverständige angehört; Änderungen sind möglich.

Was passiert mit bestehenden PV-Anlagen?

Anlagen, die bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, behalten nach den Plänen ihre Vergütung für 20 Jahre zu dem Satz, der bei Inbetriebnahme galt. Die Reform betrifft neue Anlagen ab 2027.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 zahlt der Netzbetreiber 7,70 Cent je kWh bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung, jeweils für 20 Jahre. In Zeiten negativer Börsenpreise entfällt die Vergütung; diese Zeiten werden ans Ende des Vergütungszeitraums angehängt.

Lohnt sich ein Batteriespeicher zur PV-Anlage?

Je weniger die Einspeisung bringt, desto eher. Speicher ab 5 kWh kosten laut Verbraucherzentrale 300 bis 700 Euro je kWh inklusive Installation und halten 10 bis 15 Jahre. Als Faustregel nennt sie 1,5 kWh Speicherkapazität pro 1.000 kWh Jahresverbrauch. Mit Speicher steigt die Autarkie von 25 bis 30 auf bis zu 70 Prozent.

Gilt die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik 2027 weiter?

Ja, nach heutigem Stand. § 12 Abs. 3 UStG sieht 0 Prozent Umsatzsteuer auf Module, wesentliche Komponenten, Speicher und Installation für Anlagen auf oder bei Wohngebäuden vor, bis 30 kWp gilt die Voraussetzung als erfüllt. Ein Enddatum steht nicht im Gesetz.

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Quellen

  1. EEG-Förderung und -Fördersätze (Inbetriebnahme 1. August bis 31. Dezember 2026) · Bundesnetzagentur
  2. Anhörung zu Vorlagen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2027 (5. Oktober 2026, Drucksache 21/7867) · Deutscher Bundestag
  3. Photovoltaik: Einspeisevergütung soll ab 2027 schrittweise auslaufen (Stand 20.08.2026) · Verbraucherzentrale Hamburg
  4. Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 9 Technische Vorgaben (60-Prozent-Begrenzung bis zum Einbau intelligenter Messsysteme) · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  5. Erneuerbare-Energien-Gesetz, § 51 Zeiträume mit negativen Preisen · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  6. Umsatzsteuergesetz, § 12 Steuersätze (Abs. 3: Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen und Speicher) · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
  7. Was kostet eine Photovoltaikanlage? Preisindex aus 71 Angeboten (Stand 28.08.2026) · Verbraucherzentrale Bundesverband
  8. Lohnt sich Photovoltaik? Experten der Verbraucherzentrale geben Antwort (Stand 15.09.2025) · Verbraucherzentrale Bundesverband
  9. Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen? (Stand 02.07.2026) · Verbraucherzentrale Bundesverband
  10. BDEW-Strompreisanalyse (August 2026) · BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft
  11. Erneuerbare Energien – Standard (270) · KfW
  12. Halbjährliche Erhebung im Messwesen: Rollout intelligenter Messsysteme (21.09.2026) · Bundesnetzagentur